Für die Festlegung und Einhaltung der Bedingungen ist die IG-Biggesee verantwortlich. Grundlage
hierfür ist der mit dem Ruhrverband geschlossene Vertrag vom 20.2.1992. Mitglieder der IG-Biggesee
sind der TC-Octopus Siegen e.V. (Träger) und die Tauchschule Biggesee GmbH. Die IG-Biggesee regelt
den Tauchsport an den Tauchplätzen Kraghammer Sattel, Weuste und Kalberschnacke (Lister).
Grundsätzlich gilt:
An allen Tauchplätzen sind Bojen zu setzen. Eistauchgänge sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Die Beschilderungen und Hinweise an den Tauchplätzen Weuste und Lister sind zu beachten.
Feuer, Grillen, Camping ist nicht gestattet. Müll bitte wieder mitnehmen.
Alle externen Taucher, die nicht der IG-Biggesee angehören müssen geplante Tauchgänge im Vorfeld
bei der Tauchschule Biggesee unter
Alle Tauchgänge geschehen auf eigenes Risiko und die IG-Biggesee haftet nicht für entstandene
Schäden an Personen und Ausrüstung.
Das Tauchen am Kraghammer Sattel birgt besondere Risiken. Aufgrund der Nähe zum
Talsperrenauslass besteht Lebensgefahr bei Verlassen des Tauchgebietes. Hierzu kommt die steile
Hanglage mit Abrutschgefahr und die Tiefe von >40 Meter je nach Wasserstand der Talsperre.
Aus diesem Grund gelten für das Tauchen am Kraghammer Sattel besondere Regeln:
1. Der Tauchgänge müssen durch von der IG-Biggesse bevollmächtige Personen beaufsichtigt
werden. Diese prüften die gültige Tauchtauglichkeit und die Brevetierung der Taucher und
achtet auf die Einhaltung der Vorschriften.
2. Kaltwassertaugliche Ausrüstung mit 2 getrennten 1. Stufen.
3. DTSA *, PADI OW-Diver und PADI AOWD ohne Rescue und dürfen nur mit TL-Begleitung am
Kraghammer Sattel tauchen
4. Die max. Größe der Tauchgruppen beträgt 3 Personen
5. Tauchgänge müsse über den TC-Octopus Siegen e.V. oder die Tauchschule Biggesee
angemeldet werden und sind nur an den vom Ruhrverband genehmigten Tagen gestattet.
(Aufgrund der aktuellen Covid 19 Situation finden externe Termine nur nach gesonderter
Absprache statt.)
6. Die Gebühr für externe Taucher beträgt 3,50 Euro pro Tauchgang.
7. Tauchrichtung von der Treppe aus ist Westen.
8. Beginner Ausbildung ist nicht gestattet, sonstige Ausbildung muss mit der Aufsicht im Vorfeld
abgestimmt werden.
9. Jedem Taucher ist bewusst, dass Rettungskräfte nur einen eingeschränkten Zugang zum
Uferbereich haben und die Notfallversorgung und der Abtransport im Falle einer Verletzung
dadurch erschwert wird.
Bei Verstößen sind die jeweiligen Vertreter für den TC-Octopus Siegen e.V. Michael Biazeck und für
die Tauchschule Biggesee Matthias Richter bevollmächtigt Tauchverbote auf Zeit für alle Tauchplätze
an der Bigge/Lister aussprechen. Diese Vollmacht darf schriftlich an Dritte übertragen werden und
gilt immer befristet für ein Jahr. Bei Verstößen am Kraghammer Sattel kann die Aufsicht für den
jeweiligen Tauchtag ein Tauchverbot am Kraghammer Sattel aussprechen.
Die IG-Biggesee